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Aufgaben einer Verwaltung

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  Mi, 01.01.2014

Die Verwaltung vertritt in erster Linie die Gemeinschaft gegen aussen. Für alle Belange ist sie also die erste Ansprechstelle. Sie veranlasst und überwacht beschlossene Arbeiten, überwacht aber auch, ob die Stockwerkeigentümer ihren Pflichten nachkommen.

Die Verwaltung überwacht den Zustand der Objekte, ordnet dringende Massnahmen an, bezahlt Rechnungen, zieht Beiträge der Eigentümer ein, beruft Versammlungen ein und leitet diese. Alle diese Aufgaben werden im schriftlichen Auftrag festgehalten, ebenso, bis zu welcher Summe die Verwaltung alleine handeln darf.

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