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Der Baupfusch und die Durchsetzung von Garantie- und Haftungsansprüchen beschäftigen den Hausverein schon lange: Eine Baupfusch-Geschichte in Walenstadt, die von «casanostra» im Herbst 2004 aufgearbeitet wurde, fand sogar im «Blick» Resonanz: «720 Baumängel – das ist die grösste Bruchbude der Schweiz» titelte das Blatt. Nun kommt auch politisch Bewegung in die Sache.

Hildegard Fässler, bis 2017 Hausvereins-Präsidentin, hatte als Nationalrätin im Frühling 2009 eine Motion zum Thema Baupfusch eingereicht. Darin forderte sie einen besseren Schutz der Bauherrschaften bei Baupfusch. Die geltenden Rüge- und Garantiefristen und die Haftung der Unternehmer für verdeckte Mängel seien zu überprüfen. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, gab eine Studie in Auftrag und auch die eidgenössischen Räte sahen Handlungsbedarf. Doch das entsprechende Gesetz lässt immer noch auf sich warten.

Nun kommt jedoch Bewegung in die Sache: Für den 23. Februar 2018 hat das Bundesamt für Justiz als Spätfolge der Motion zur Gesprächsrunde mit den Fachkreisen geladen. Hernach sei geplant, in der zweiten Jahreshälfte eine Revision des Bauvertragsrechts in die Vernehmlassung zu schicken.



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