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Mietzinsanpassungen

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  Mi, 01.01.2014

Mietzinsapassungen sind aus mehreren Gründen möglich.
  • Renovation , die eine Wertsteigerung des Objektes bedeutet (Berechnungstool auf www.mietrecht.ch)
  • Änderungen beim Referenzzins
  • Teuerung
  • allgemeine Kostensteigerungen

Will man eine Änderung vornehmen, bedeutet dies eine Abänderung des ursprünglichen Vertrages. Die Änderung muss mit dem amtlichen Formular für bekanntgegeben werden.

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Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich aktualisiert und durch das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben.

Weitere Informationen

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