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Untermiete

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  Mi, 01.01.2014

Per Gesetz ist die Untermiete grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss der Mieter dazu vorher die Einwilligung des Vermieters einholen.

Er muss angeben, an wen er zu vermieten gedenkt und muss auch offen legen, wie die Bedingungen des Untermietvertrages aussehen. Für die Vermieterschaft gilt, dass nach wie vor der Hauptmieter die Ansprechperson ist. Dieser haftet für die Bezahlung des Mietzinses und die Einhaltung aller Pflichten. Mit dem Untermieter hat der Vermieter kein Rechtsverhältnis.

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