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Es gibt viele Gründe, eine Wohnung im Stockwerkeigentum zu vermieten. Die häufigsten sind, dass der Arbeitsort gewechselt werden muss, man die Wohnung aber noch nicht verkaufen will. Es ist aber auch durchaus denkbar, dass man eine Wohnung als Anlage kauft, diese vermietet und erst später selber bewohnt.

Wird eine Eigentumswohnung vermietet, gelten zunächst einmal die Grundsätze des Mietrechtes. Mit dem Mieter wird ein schriftlicher Vertrag erstellt, in welchem alle Bedingungen des Vertrages festgehalten sind. Wichtig ist, dass es dem Mieter klar ist, dass es sich um eine Eigentumswohnung handelt. Und zwar nicht deshalb, weil er jederzeit mit einer Kündigung wegen Eigenbedarfs rechnen muss. Sondern weil die übrigen Mitbewohner einen anderen Status haben.

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