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Wertvermehrende Investitionen

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  Mi, 01.01.2014

Das gleiche Vorgehen in Bezug auf Fristen und Formular gilt für Mietzinsänderungen wegen wertvermehrender Investitionen. Investitionen, die nicht nur eine Reparatur oder eine Renovation sind, darf man zu maximal 70 Prozent auf den Mietzins überwälzen.

Dabei muss tatsächlich ein Mehrwert stattgefunden haben. Der Ersatz eines 20jährigen Kochherdes mit einem heutigen Modell ist kein Mehrwert, auch wenn der Herd natürlich besser ist. Wenn der Herd vorher aber nur zwei Kochplatten aufwies und nun vier, wenn der alte keinen Backofen hatte, der neue aber schon, dann ist dies effektiv ein Mehrwert.

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