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Wohnungsübergabe

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  Mi, 01.01.2014

Eine Wohnung kann an sich formlos zurückgegeben werden, aber ein Übergabeprotokoll ist zu empfehlen. Ideal ist, wenn der ausziehende und der einziehende Mieter gleichzeitig zugegen sind. So können kleinere Details gleich geregelt werden.

Im Protokoll wird der Zustand des Mietobjektes möglichst genau aufgeführt. Ist alles notiert, geht man das Protokoll mit dem ausziehenden Mieter nochmals durch und hält fest, was effektiv Schäden sind und was eine normale Abnutzung ist.

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