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Die Rechtskommission des Nationalrats hat einen Vorstoss von bürgerlicher Seite gutgeheissen, der die Rechte von Mieterinnen und Mietern drastisch einschränkt. Der Hausverein Schweiz lehnt eine derartige Beschneidung der Mieterrechte als unnötig ab.

Der Entscheid der Kommission widerspricht allen Anstrengungen, die gute Sozialpartnerschaft zwischen BesitzerInnen und Mieterschaft zu fördern.

Der Hausverein Schweiz ist der Ansicht, dass das Rekursrecht von Mieterseite heute nicht überstrapaziert wird. Es ist vielmehr Teil und Instrument einer fairen Partnerschaft zwischen EigentümerInnen und MieterInnen. Er sieht deshalb keinen Handlungsbedarf. Ausgerechnet jene Vermieterkreise, welche in den letzten Jahren nicht unwesentlich zu den ständig steigenden Wohnkosten beigetragen haben, wollen nun das Mietrecht schwächen. Der Hausverein Schweiz wird diesen unhaltbaren Entscheid der Rechtskommission auch als Vermieterorganisation nicht unterstützen.



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