Schliessen

Casafair Logo

Wer sein Haus besser gegen Wärmeverluste dämmt, erhält auch im Kanton Zürich weiterhin Förderbeiträge.

Die bessere Wärmedämmung von Häusern reduziert den Ausstoss von CO2 und ist somit eine wichtige Massnahme gegen die Klimaerwärmung. Wer sein Haus besser gegen Wärmeverluste dämmt, erhält auch im Kanton Zürich weiterhin Förderbeiträge. Finanziert werden sie aus der CO2-Abgabe, die der Bund auf Gas und Öl zu Heizzwecken erhebt. Sie sind damit nicht von der Streichung der kantonalen Energiefördermittel im Rahmen der Leistungsüberprüfung 16 (Lü16) betroffen. Der Kanton Zürich kann für Gesuche, die 2017 eingereicht werden, sogar höhere Beiträge als bisher an die energetische Verbesserung der Gebäudehülle ausrichten (Wand, Dach und Boden). Zusätzlich erhöhte Beitragssätze richtet er in einer auf 2017 beschränkten Aktion für die Wärmedämmung der Aussenwände aus, denn diese werden noch zu selten besser gedämmt. Einen weiteren Bonus erhält, wer mindestens 90 Prozent der Fläche von Fassade und Dach besser gegen Wärmeverluste schützt. Denn Gesamtsanierungen führen dank der ganzheitlichen Planung zu besseren Ergebnissen, sind also sinnvoller als Einzelmassnahmen. Kein kantonales Förderprogramm, keine Belastung der Kantonsfinanzen Die Förderbeiträge sind beim Kanton Zürich zu beantragen, der die Gesuche auch bearbeitet und die Beiträge ausrichtet. Doch sie belasten die kantonalen Finanzen nicht. Denn sie stammen aus der CO2-Abgabe, die der Bund auf Gas und Öl zu Heizzwecken erhebt. Dem Kanton Zürich stehen im Jahr 2017 mindestens 35 Millionen Franken zur Verfügung. Er darf das Geld allerdings ausschliesslich für Massnahmen zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle ausrichten. Beiträge an neue Fenster sowie andere energetische Verbesserungsmassnahmen sind aus diesen Bundesmitteln nicht möglich. Die bisher aus dem kantonalen Budget finanzierten Beiträge an Massnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme können im Jahr 2017 nicht mehr gesprochen werden. Dies hat der Regierungsrat im Rahmen der Leistungsüberprüfung 16 (Lü16) zur Entlastung der Kantonsfinanzen im April 2016 beschlossen.

» Die Anforderungen für die genannten Förderbeiträge und die Höhe der Beitragssätze finden Sie im PDF Förderungsprogramm Energie(PDF, 2 Seiten, 160 kB)
(Medienmitteilung der Baudirektion)
Foto: Lutz Weidner / CC via Wikimedia



Werbung