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Ärger und Kosten nach dem Einbruch

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  Do, 07.09.2017

«Wir beabsichtigen, eine Wohnung in unserem Haus zu vermieten. Was passiert aber, wenn in diese Wohnung eingebrochen werden sollte? Welche Folgekosten können dem Eigentümer entstehen?»

Einbruchdiebstahl ist eine Art des Diebstahls. Dabei dringt der Täter gewaltsam in ein Gebäude oder in den Raum eines Gebäudes ein oder er bricht darin ein Behältnis auf.

Dem Einbruchdiebstahl gleichgestellt ist Diebstahl durch Aufschliessen mit den richtigen Schlüsseln oder Codes, sofern sich der Täter diese durch Einbruchdiebstahl oder durch Beraubung angeeignet hat. In der freiwilligen Gebäudeversicherung sind nebst z. B. der Gebäudewasserversicherung auch Einbruchschäden an der Gebäudehülle sowie Sachen versicherbar (Gerätschaften), die für den Unterhalt des Gebäudes notwendig sind.

Der Autor

Ruedi Ursenbacher

Ruedi Ursenbacher
Berater Casafair Schweiz,
fairsicherungsberatung

Aus «casanostra» 142

casanostra 142 - September 2017

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