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Bei Bauarbeiten an den Brandschutz denken

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  Do, 27.11.2014

Man soll keine schlafenden Hunde wecken, heisst es. Das gilt speziell für kleinere Bauarbeiten innerhalb einer Liegenschaft. Der folgende Fall zeigt aber, dass es von Vorteil sein kann, wenn auch bei einem kleineren Vorhaben alle Partner, Nachbarn, Investoren, Behörden, Handwerker und weitere Mitarbeitende von Beginn weg an der Planung beteiligt sind.

Ausgangslage : Sanierungsarbeiten im 1. und 2. Obergeschoss eines Dreifamilienhauses. Geplant sind der Ersatz der Betriebseinrichtungen ( Heizung und Boiler ) im UG sowie Erneuerungen der Steigleitungen ( Wasser und Elektrisch ) an der gesamten Liegenschaft. Nach Rücksprache mit den verschiedenen Handwerkern schien eine Baubewilligung bei den anstehenden Arbeiten nicht notwendig. Drei Wochen nach Beginn der Arbeiten war per Zufall der Bauinspektor in der Nähe und hat besagter Liegenschaft eine Kurzvisite abgestattet. Diese hatte einen Baustopp zur Folge. Was war geschehen ?

Der Autor

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Michel Wyss
Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis, Wyss Liegenschaften GmbH

Aus «casanostra» 128

casanostra 128 - Dezember 2014

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