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Ist die alte Dienstbarkeit noch gültig?

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  Do, 18.02.2016

«Unsere Nachbarn haben auf unserem Grundstück ein Durchfahrtsrecht aus dem Jahr 1933. Ist diese Dienstbarkeit noch gültig?»

Ja, denn Dienstbarkeiten wie Weg- oder Leitungsrechte, Näher- oder Grenzbaurechte verjähren nicht. Sind sie nicht explizit für eine bestimmte Dauer begründet, bestehen sie weiter, solange sie im Grundbuch eingetragen sind. Selbst wenn ein Dienstbarkeitsrecht jahrzehntelang nicht ausgeübt wird, bleibt es gültig. Die Berechtigten haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Dienstbarkeit wieder zu beanspruchen. Dienstbarkeiten gehen grundsätzlich erst dann unter, wenn die Person, welche an der Dienstbarkeit berechtigt ist, darauf verzichtet und die Löschung der Dienstbarkeit im Grundbuch verlangt.

Der Autor

Markus Gysi

Markus Gysi
Berater Hausverein Mittelland

Aus «casanostra» 134

casanostra 134 - Februar 2016

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