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Ist ein Baugerüst Grund für eine Mietreduktion?

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  Do, 09.04.2015

«Wir nehmen Umbauarbeiten an unserem Mehrfamilienhaus vor. Dafür ist ein Gerüst nötig. Unsere Mieterin verlangt deswegen eine Mietzinsreduktion. Zu Recht?»

Das Gesetz sagt : « Der Anspruch auf Herabsetzung des Mietzinses entsteht, sobald die Umbauarbeiten den Gebrauch der Mietsache beeinträchtigen und der Vermieter vom Mangel erfahren hat oder die Umbauarbeiten selber in Auftrag gegeben hat ( Art. 259 d OR ). »

Grundsätzlich entsteht in Ihrem Fall keine Einschränkung der Wohnungsbenutzung. Es entsteht aber ein Verlust an Aussicht und Helligkeit sowie eine Einbusse der Privatsphäre. Ausserdem ist mit Baulärm, Staub, Materialdepot, mobilem WC usw. zu rechnen, und der Balkon kann meistens nur beschränkt benutzt werden. Die Mietzinsreduktion in solchen Fällen beträgt im Normalfall zwischen 10 und 15 Prozent. Wenn die Mietparteien zum Beispiel ganztägig auswärts arbeiten, ist die Reduktion kleiner. Bei weiteren Einschränkungen wie dem Austausch der Fenster kann eine höhere Reduktion gewährt werden.

Der Autor

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Michel Wyss
Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis, Wyss Liegenschaften GmbH

Aus «casanostra» 130

casanostra 130 - April 2015

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