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Marchzählige Abrechnung beim Liegenschaftsverkauf

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  Do, 04.04.2019

«Wir haben unser Einfamilienhaus auf Mitte Jahr verkauft. Die Käuferschaft verlangt eine marchzählige Abrechnung. Was ist damit gemeint und um welche Kosten handelt es sich?»

Für eine Liegenschaft fallen über das Jahr hinweg diverse Kosten für Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren für Ver- bzw. Entsorgung an. Diese werden meist für das ganze laufende Jahr und im Voraus entrichtet. Wie immer gibt es Ausnahmen wie beispielsweise die objektbezogene Liegenschaftssteuer im Kanton Bern, welche erst Ende Jahr (rückwirkend) durch die Behörde in Rechnung gestellt wird. Mit der marchzähligen Abrechnung erfolgt eine Abgrenzung dieser Kosten zwischen den bisherigen und den neuen Eigentümern auf den Tag von Nutzen und Gefahr hin. Übernimmt die Käuferschaft per 1. Juni 2019 eine Liegenschaft, berechnet sich ihr Anteil ab Juni bis Dezember – also 7/12 des Aufwands.

Die Autorin

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Tanja Moser
Dipl. Immobilientreuhänderin
Casafair Immobilien-Dienstleistungen
casafair.ch/immobilien

Aus «casanostra» 150

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