Mietzinsanpassungen
Mietzinsapassungen sind aus mehreren Gründen möglich.
- Renovation , die eine Wertsteigerung des Objektes bedeutet (Berechnungstool auf www.mietrecht.ch)
- Änderungen beim Referenzzins
- Teuerung
- allgemeine Kostensteigerungen
Will man eine Änderung vornehmen, bedeutet dies eine Abänderung des ursprünglichen Vertrages. Die Änderung muss mit dem amtlichen Formular für bekanntgegeben werden.
Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich aktualisiert und durch das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben.