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Muss der Mieter das Protokoll unterzeichnen?

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  Do, 12.02.2015

«Ende März werden wir die Wohnungsübergabe machen. Wir befürchten aber, dass der Mieter das Protokoll nicht unterzeichnen will. Wie sollen wir vorgehen?»

Wenn ein ausziehender Mieter das Protokoll nicht unterschreiben will, müssen Sie es dennoch normal fertigstellen. Vermerken Sie genau, welche Schäden zu Lasten des Mieters gehen sollen. Am Ende der Übergabe händigen Sie das Protokoll aber nicht aus, sondern schicken es dem Mieter innert zwei bis drei Tagen nach der Erstellung per Einschreiben. Bezeichnen Sie hier nochmals genau, welche Schäden zu Lasten des Mieters gehen sollen. Wird ein Protokoll erst nach zwei Wochen zugestellt, gilt dies als verspätet, der Mieter konnte in der Zwischenzeit davon ausgehen, dass ihm keine Schäden belastet werden.

Die Autorin

Karin Weissenberger
Leiterin des Beratungsteams von Casafair Schweiz

Aus «casanostra» 129

casanostra 129 - Februar 2015

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