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Muss ich die Kündigung begründen?

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  Do, 12.11.2015

«Mein Mieter schikaniert mich seit Jahren. Nun möchte ich ihm künden, aber keine Begründung angeben. Geht das?»

Ja das ist grundsätzlich möglich – vorerst. Sie können eine Kündigung zuerst ohne Angabe von Gründen vornehmen. Meist möchte ein Mieter aber dennoch wissen, was der Grund für diese Kündigung ist. Er kann jederzeit innert der 30-tägigen Anfechtungsfrist verlangen, dass Sie eine Begründung angeben. Auf diese Aufforderung hin müssen Sie den Grund liefern, und er sollte nachvollziehbar sein.

Die Autorin

Karin Weissenberger
Leiterin des Beratungsteams von Casafair Schweiz

Aus «casanostra» 133

casanostra 133 - November 2015

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