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Muss ich jede Art von Mietkaution akzeptieren?

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  Do, 22.11.2018

«In den vergangenen Jahren wurde ein neues Modell zur auf einem Konto hinterlegten Mietkaution eingeführt. Ist eine solche Kaution gleichwertig? Und: Muss ich als Vermieterin eine solche Kaution akzeptieren?»

Vermieter möchten beim Abschluss eines Mietvertrages allfällige Risiken abdecken und verlangen eine Sicherheitsleistung in Form einer Mietkaution. Bei Wohnungen darf diese drei Monatsmietzinse betragen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, welche dem Mieter die Wahl über die Kautionsart einräumt, in der Praxis entscheidet in der Regel der Vermieter darüber.

Die Autorin

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Barbara Mühlestein
Dipl. Immobilientreuhänderin
Casafair Immobilien-Dienstleistungen
casafair.ch/immobilien

Aus «casanostra» 148

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