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Sanieren mit Hindernissen

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  Do, 10.11.2016

Stockwerkeigentumsgebäude aus den 70er- und 80er-Jahren sind in einem kritischen Alter, eine grössere Sanierung tut not. Nicht selten beginnen nun die Probleme: Der Erneuerungsfonds ist dürftig gefüllt, ein Streit blockiert das Vorhaben und die Banken spielen nicht mit.

Irgendwann ist es so weit: Die Dämmung aus den 80er-Jahren ist nicht mehr zeitgemäss, die Fenster sind verzogen und die Ölheizung am Ende der Lebensdauer. Besonders Gebäude aus den 70er- und 80er-Jahren kommen derzeit in ein kritisches Alter; es ist Zeit für eine grössere Investition. Im Normalfall ist nun der Eigentümer gefragt. Er muss mit Blick auf sein Konto festlegen, was er wann in Angriff nimmt. Wie aber ist das, wenn es sich um eine Stockwerkeigentümergemeinschaft (STOWE) handelt? In diesem Fall kann ein alterndes Haus zum Problem werden, denn für grössere Sanierungen müssen alle an einem Strick ziehen.

Die Autorin

Corinne Roth

Corinne Roth Vock
Journalistin
schlosswort

Aus «casanostra» 138

casanostra 138 - November 2016

Das sagt das Gesetz

Wenn nichts anderes im Reglement steht, gilt:

  • Akuter Fall (Beispiel Wasserschaden wegen kaputtem Boiler): keine Absprache nötig. Hier muss weiterer Schaden vermieden werden.
  • Notwendige Sanierung (Boilerersatz): einfaches Mehr.
  • Nützliche Sanierung (Boilerersatz mit Solarregister): qualifiertes Mehr (Personen und Wertquote)
  • Luxuriöse Sanierung (zusätzlicher Speicherboiler): einstimmiger Beschluss.

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