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Sind Schneefänger vorgeschrieben?

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  Fr, 17.02.2017

«Wir möchten demnächst unser Ziegeldach umbauen und isolieren. Ein Nachbar hat gemeint, wir müssten auch Schneefänger montieren. Was empfehlen Sie?»

Hauseigentümer haften laut OR für Schäden, die sich wegen «fehlerhafter Anlage, Herstellung oder mangelhaftem Unterhalt» ereignen, also auch für Dachlawinen. Gebäudeschäden, die durch Schneerutsche oder fallendes Eis entstehen, gelten nicht als Elementarschäden und sind von der obligatorischen Gebäudeversicherung nicht gedeckt. Für Schäden an Dritten kommt – falls vorhanden – die Gebäudehaftpflichtversicherung zum Zug. Sonst haftet der Eigentümer. Für Schäden an Fahrzeugen können meistens die Kaskoversicherungen beansprucht werden.

Der Autor

Othmar Helbling

Othmar Helbling
Berater Casafair Ostschweiz
hbq bauberatung, Rapperswil-Jona

Aus «casanostra» 139

casanostra 139 - Februar 2017

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