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Späte Forderung nach Mietzinsreduktion

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  Do, 14.02.2019

«Wir haben in unserem Haus eine grössere Sanierung gemacht. Nun wollen die Mieter Monate nach Abschluss eine Mietzinsreduktion. Müssen wir darauf noch eingehen?»

Grundsätzlich muss der Anspruch entgegengenommen werden, da ein solcher Anspruch entsteht, sobald Umbauarbeiten den Gebrauch beeinträchtigen. Bei einem grösseren Umbau sind die Mieter in der vertraglich festgelegten Nutzung tatsächlich oft eingeschränkt. Sie haben deshalb einen Anspruch auf Reduktion der Miete. Allerdings muss der Umfang dieser Reduktion geprüft werden. Denn ein Umbau ist nicht über die gesamte Bauzeit gleichermassen einschränkend. Die Mieter sollen darlegen, inwiefern sie eingeschränkt waren. Die Bauherrschaft kann dies anhand des Bauprogramms nachprüfen.

Die Autorin

Karin Weissenberger
Leiterin des Beratungsteams von Casafair Schweiz

Aus «casanostra» 149

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