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Stockwerkeigentum und Versicherungen

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  Mi, 01.01.2014

«Wir werden als Stockwerkeigentümer/innengemeinschaft die von uns bewohnte Liegenschaft mit Nutzen und Schaden übernehmen. Welche Versicherungen müssen (obligatorisch) bzw. sollten wir (empfehlenswert) abschliessen?»

Die obligatorische kantonale Gebäudeversicherung (GVB) läuft weiter. Nehmen Sie bei der GBV die beste Lösung, kostet nicht viel mehr und lohnt sich im Schadenfall. Die anderen laufen bei der Eigentumsübertragung aus und müssen neu abgeschlossen werden. Hausratsversicherung und Versicherung für besondere Installationen ist Sache der WohnungseigentümerInnen.

Der Autor

Luzius Theiler

Luzius Theiler
Berater Hausverein Mittelland

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