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Strom korrekt abrechnen in der Eigenverbrauchsgemeinschaft

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  Do, 22.11.2018

«In unserem 5-Parteien-Haus vermieten wir vier der Wohnungen. Wir betreiben eine eigene Photovoltaik-Anlage und verkaufen den Strom unseren Mietern. Nun stellen sich Fragen zur Abrechnung. Was dürfen wir für den genutzten Strom verrechnen? Können wir den Strom vom Dach zum selben Preis (oder etwas günstiger) verkaufen wie die BKW?»

Ganz grundsätzlich können Sie mit Ihren Mietern geeignete Lösungen suchen und dies privatrechtlich regeln. Wenn Sie vereinbaren, dass Sie den Strom zum gleichen «Vollpreis» wie die BKW verrechnen, werden die meisten Mieter wohl zufrieden sein und kaum daran denken, diese Frage vor einen Richter zu bringen. Gemäss unserer Erfahrung ist die Akzeptanz von solchen Lösungen sehr hoch und es geht meist auch um kleine Beträge.

Der Autor

Bernhard Schmocker
ADEV Energiegenossenschaft Liestal

Aus «casanostra» 148

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