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Was bedeutet der neue Referenzzinssatz?

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  Do, 18.06.2015

«Ich vermiete eine Wohnung. Nun ist der Referenzzinssatz auf 1,75 Prozent gesunken. Was heisst das für die Berechnung des Mietzinses genau?»

Das Bundesamt für Wohnungswesen ( BWO ) hat den Referenzzinssatz für Mieten um 0,25 Prozentpunkte auf 1,75 Prozent gesenkt. Der neue Zinssatz gilt seit dem 1. Juni 2015. Der Hausverein Schweiz empfiehlt allen Vermieterinnen und Vermietern, die Mieten zu überprüfen und allfällige Senkungsansprüche an die Mieterinnen und Mieter weiterzugeben. Aber was heisst das nun genau?

Der Autor

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Michel Wyss
Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis, Wyss Liegenschaften GmbH

Aus «casanostra» 131

casanostra 131 - Juni 2015

Der Referenzzinssatz

Seit dem 10. September 2008 ist gesamtschweizerisch für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes der vom Bund publizierte Referenzzinssatz massgebend. Im Auftrag des Bundesrates berechnet die Nationalbank quartalsweise den neuen Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den ebenfalls vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen. Das Bundesamt für Wohnungswesen überprüft diesen Referenzzinssatz regelmässig und publiziert diesen auf dessen Website www.bwo.admin.ch.

Aktueller Referenzzinssatz

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Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich aktualisiert und durch das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben.

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