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Was dürfen wir den Mietern weiterverrechnen?

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  Fr, 17.06.2016

«Können wir die Grundkosten, welche wir der Gemeinde für Anschlussgebühren, Kehricht und Meteorwasser bezahlen müssen, über die Nebenkosten abrechnen?»

Mieterinnen und Mieter müssen nur Nebenkosten bezahlen, die rechtlich zulässig sind und im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache stehen. Dazu gehören auch viele Gebühren, die dem Eigentümer der Liegenschaft in Rechnung gestellt werden, etwa die Grundgebühren für den TV / Internet-Anschluss von UPC. Hier dürfen pro Wohneinheit rund 30 Franken pro Monat weiterverrechnet werden. Auch die Kehricht-Grundgebühren sind als Nebenkosten zulässig. Vergisst der Vermieter, diese auf den Mieter zu überwälzen, kann das ins Geld gehen.

Der Autor

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Michel Wyss
Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis, Wyss Liegenschaften GmbH

Aus «casanostra» 136

casanostra 136 - Juni 2016

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